
Betriebe empfehlen, Provisionen verdienen – einfach und fair.

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin der Plattform CapaDriverScout (nachfolgend „Betreiber“) und den registrierten Nutzern (nachfolgend „Scout“ bzw. „Unterscout“).
(2) Gegenstand der Plattform ist die Vermittlung und Akquise von Arbeitgebern und Partnerunternehmen (insbesondere im Logistik-, Personenverkehrs- und Transportsektor) durch Scouts. Ein provisionspflichtiger Geschäftsvorfall entsteht, wenn ein vom Scout empfohlener bzw. akquirierter Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einem durch den Betreiber (Capa) vermittelten Fahrer/Kandidaten abschließt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Scouts werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Zur Nutzung der Plattform ist die Erstellung eines persönlichen Scout-Kontos erforderlich. Die Registrierung und Nutzung der Plattform sind für den Scout kostenlos.
(2) Der Scout ist verpflichtet, bei der Registrierung und im Zuge der Nutzung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Kontaktdaten stets aktuell zu halten.
(3) Unterscout-Netzwerk: Registriert sich ein neuer Nutzer über den persönlichen Empfehlungslink eines bestehenden Scouts auf der Plattform, wird dieser als Unterscout Level 1 im System strukturell dem werbenden Scout zugeordnet. Registriert sich ein weiterer Nutzer über den Link eines Unterscouts Level 1, wird dieser als Unterscout Level 2 geführt.
(4) Pseudonymisierung / Ranking: Im Rahmen von portalinternen oder öffentlichen
Bestenlisten, Ranglisten und Gamification-Features wird der Scout sowie der Unterscout zum Schutz der persönlichen Identität ausschließlich unter einem frei gewählten Pseudonym (Nickname) geführt.
(1) Einreichung von Empfehlungen:
Der Scout kann potenzielle Arbeitgeber und Kundenkontakte ausschließlich über die von der Plattform bereitgestellten digitalen Schnittstellen (z. B. persönliche Empfehlungslinks, WhatsApp-Sharing oder digitale Eingabeformulare) einreichen.
(2) Verbot von Spam & unzulässiger Kaltakquise:
Dem Scout ist es ausdrücklich untersagt, Kontaktdaten unaufgefordert aus dem Internet, aus öffentlichen Verzeichnissen oder aus fremden Datenbanken abzugreifen ("Scraping") und als Empfehlung einzureichen. Das Versenden von unaufgeforderten E-Mails, Nachrichten oder sonstigen Werbemitteilungen an unbekannte Dritte (Spam/Kaltakquise) ist strengstens verboten. Das Empfehlungssystem beruht ausschließlich auf persönlichen Kontaktaustauschen und echten Geschäftsbeziehungen des Scouts.
(3) Datenschutzrechtliche Einwilligung & Freistellung:
Der Scout versichert ausdrücklich, dass die von ihm empfohlenen Ansprechpartner der Kontaktaufnahme durch den Betreiber sowie der Weitergabe ihrer Daten zur Anbahnung von Vermittlungsdienstleistungen vorab ausdrücklich zugestimmt haben (Einwilligung gemäß DSGVO). Der Scout stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer unberechtigten Datenweitergabe oder fehlenden Einwilligung entstehen.
(4) Versendung im Namen des Scouts:
Dem Scout ist bekannt und bewusst, dass systemseitige Empfehlungs-E-Mails an die von ihm angegebenen Arbeitgeber in seinem Namen versendet werden. Der Scout stimmt dieser Vorgehensweise und der Verwendung seines Namens als Absender/Referenz für diese System-E-Mails ausdrücklich zu.
**(1) Auszahlungszeitpunkte und Abwicklung:**
- Nach Erreichen und betrieblicher Prüfung einer Fälligkeitsvoraussetzung (Stufe 1, 2 oder3)wird der jeweilige Teilbetrag innerhalb von 5 Werktagen im virtuellen Guthabenkonto des Scouts bzw. Unterscouts freigegeben.
- Die Überweisung auf die vom Scout im Portal hinterlegte Bankverbindung (IBAN) erfolgt automatisch im Rahmen der regelmäßigen Auszahlungsläufe zum 15. und zum letzten Kalendertag eines jeden Monats.
**(2) Fair-Play-Regel (Kein Rückforderungsanspruch / No Clawback):**
- Bereits fällig gewordene und ausgezahlte Teilprovisionen früherer Stufen (z. B. Stufe 1 oder Stufe 2) verbleiben auch dann uneingeschränkt beim Scout bzw. Unterscout, wenn das Arbeitsverhältnis des Fahrers vor Erreichen der jeweils nachfolgenden Stufe vorzeitig beendet wird.
- Eine Rückforderung, Nachberechnung oder Verrechnung bereits ausgezahlter Teilleistungen durch den Betreiber ist ausgeschlossen.
**(3) Entfall künftiger Stufen: **
Scheidet ein Fahrer vor Erreichen einer künftigen Stufe (z. B. vor Ablauf von 3 Monaten) aus dem Arbeitsverhältnis aus, entfällt lediglich der Anspruch auf die noch nicht fällig gewordenen Teilprovisionen für diesen konkreten Geschäftsvorfall.
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist direkt über die Kontoeinstellungen im Scout Portal gekündigt werden.
(2) Im Rahmen des Kündigungsprozesses kann der Scout eine IBAN zur Abwicklung etwaiger
verbleibender Guthaben angeben oder ausdrücklich auf die Auszahlung verzichten.
(3)Bereits fällig gewordene oder durch noch schwebende Vermittlungen bzw. laufende
365-Tage-Kundenfenster künftig noch fällig werdende Teilprovisionen werden dem Scout auch nach einer Kontokündigung automatisch auf die angegebene IBAN überwiesen.
**(1) Unbeschränkte Haftung:**
Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet die Betreiberin unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Bedenken nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.
**(2) Beschränkung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung (Kardinalpflichten):**
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. **Kardinalpflichten**) ist die Haftung der Betreiberin auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
**(3) Ausschluss im Übrigen:**
Jede über die Absätze 1 und 2 hinausgehende Haftung der Betreiberin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
- **Entgangenen Gewinn und indirekte Schäden:** Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen des Scouts oder Dritter.
- **Angaben und Verhalten von Dritten:** Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Arbeitgebern, Fahrern oder sonstigen Dritten gemachten Angaben sowie für das Zustandekommen, die Erfüllung oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und vermittelten Fahrern.
- **Plattform-Verfügbarkeit und technische Störungen:** Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert jedoch keine ununterbrochene oder störungsfreie Erreichbarkeit. Die Betreiberin haftet nicht für technisch bedingte Datenverluste, Übertragungsverzögerungen oder Systemausfälle, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
**(4) Datenverlust:**
Für den Verlust von Daten haftet die Betreiberin bei leichter Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Nutzer durch eine eigene, den Umständen entsprechende und regelmäßige Datensicherung sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
**(5) Persönliche Haftung:**
Soweit die Haftung der Betreiberin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
**(1) Rechtmäßigkeit von Arbeitgeber-Empfehlungen (Einwilligung Dritter)
**(a) Der Scout nimmt zur Kenntnis, dass die Weitergabe vonpersonenbezogenen Daten natürlicher Personen (z. B. Namen, geschäftliche E-Mail-Adressen oder direkte Durchwahlen von Ansprechpartnern in Unternehmen) den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt.
(b) Der Scout verpflichtet sich ausdrücklich, über die Plattform ausschließlich Kontaktdaten von Unternehmen und Ansprechpartnern
einzureichen, deren vorherige, ausdrückliche Einwilligung zur Datenweitergabe an die Plattformbetreiberin sowie zur Kontaktaufnahme zwecks Anbahnung von Vermittlungsdienstleistungen vorliegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
(c) Es ist dem Scout untersagt, Kontaktdaten aus öffentlich unzugänglichen Quellen ohne Zustimmung der Betroffenen zu beschaffen,
irreführende Angaben zu machen oder unaufgeforderte Massenempfehlungen (Spam) einzureichen. Der Scout stellt die Plattformbetreiberin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
**2. Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Scouts**
(a) Die Plattformbetreiberin erhebt und verarbeitet die vomScout bei der Registrierung und im Laufe der Nutzung angegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Kontaktdaten, Bankverbindung/IBANsowie Steuerinformationen) ausschließlich zum Zweck der Begründung, Durchführung und Abrechnung des Scout-Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(b) Netzwerk- und Provisionszuordnung: Zur Ermittlung und Zuordnung von Passivprovisionen (Level 1 und Level 2) werden Verknüpfungen zwischen dem Werbe-Link des Scoutsund den neu registrierten Unterscouts im System gespeichert.
(c) Pseudonymisierung
in Bestenlisten: Zur Förderung der Transparenz und Leistungsmotivation (Gamification) können Leistungsdaten des Scouts (z. B. Anzahl erfolgreicher Empfehlungen) in portalinternen Ranglisten veröffentlicht werden. Dies erfolgt ausschließlich unter Verwendung des vom Scout gewählten Pseudonyms (Nicknames). Eine Offenlegung des Klarnamens gegenüber anderen Nutzern oder Dritten findet nicht statt.
(d) Speicherdauer:
Die Daten des Scouts werden für die Dauer des aktiven Nutzerkontos gespeichert. Nach Kündigung des Kontos werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen steuer-und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 8 bis 10 Jahre fürAbrechnungsunterlagen) archiviert und anschließend gelöscht.
**(1) Anwendbares Recht:**
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.
**(2) Gerichtsstand (Kaufleute / B2B):**
Ist der Scout Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist **[Ort des Unternehmenssitzes der Betreiberin, z. B. Berlin / Mainz]** ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.
**(3) Verbraucherhinweis (sofern anwendbar):**
Handelt der Scout als Verbraucher (gemäß § 13 BGB), gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. In diesem Fall verbleiben dem Verbraucher die zwingenden Schutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
**(4) Erfüllungsort:**
Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag der Sitz der Betreiberin.
**(5) Salvatorische Klausel:**
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.